Satzung
Die Satzung bildet die Grundlage der Vereinsarbeit und der Vereinsorganisation. Die Satzung des TSV 1871 Kirch-Brombach e.V. können Sie hier runterladen:
Stand: 06/2023
Mitgliedsbeiträge
Mitglied | Beitrag pro Quartal |
---|---|
Schüler, Jugendliche, Azubis, Studenten [*] | 12,00€ |
Erwachsener [*] | 15,00€ |
Ehepaar [*] | 27,00€ |
Familie [*] | 39,00€ |
Schwerbeschädigte, Schwerbehinderte, Rentner [*] | 9,00€ |
Ehrenmitglieder, Bundesfreiwilligendienst [*] | beitragsfrei |
Die Beiträge werden mit dem SEPA-Lastschriftverfahren vierteljährlich im Voraus eingezogen. Die Termine der Abbuchungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Jahres.
Bei allen Mitgliedern, deren Beitragsanforderung aufgrund einer Rechnungsstellung erfolgt, wird ab 01.01.2002 für jede Rechnung eine Gebühr von € 2,00 erhoben. Sollte das Mitglied einem Bankeinzug zustimmen, entfällt diese Gebühr. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, bei Mahnungen entsprechende Kostenumlage zu erheben.
[*]
Details entnehmen Sie der vollständigen Beitragsordnung des TSV 1871 Kirch-Brombach e.V., die Sie hier gerne runterladen können:
Stand: 06/2022
Öffentlichkeitsarbeit
Der TSV 1871 Kirch-Brombach e.V., Ihr Experte für Bewegung und Gesundheit, stellt sich vor. Hier finden Sie aktuelle Information zu unserem Verein, die Sie gerne hier runterladen können:
Stand: 12/2016
DSGVO
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung und der Umsetzung in unserem Verein. Diese können Sie gerne hier runterladen:
Stand: 01/2022